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Statement-Service E-Government-Gesetz

Neues E-Government-Gesetz in NRW

Ort Dortmund, Datum 01.08.2016

Ende Juli ist in Nordrhein-Westfalen das neue E-Government-Gesetz des Landes in Kraft getreten. Das Gesetz soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Verwaltung vereinfachen und Behördengänge durch Online-Verfahren ablösen. Landesbehörden stehen außerdem vor der Aufgabe, bis zum Jahr 2022 elektronische Akten einzuführen. Zudem sollen Behörden künftig Verwaltungs-Services zunehmend barrierefrei anbieten.

Olav Neveling, Vice President Sales in der Business Line Government von Materna begrüßt das Landesgesetz in NRW: „Mit der Einführung eines landeseigenen E-Government-Gesetzes hat NRW einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Mit dem neuen Gesetz erhält das Thema E-Government im bevölkerungsreichsten Bundesland nun das notwendige Gewicht.“

Positiv bewertet Neveling die Vorgehensweise der Landesregierung, die anders als in einigen anderen Bundesländern die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess mit einbezogen hat. „Das Gesetz hat den Anspruch, auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bürger zugeschnitten zu sein. Vor diesem Hintergrund war es ein sinnvoller Weg, in den Dialog zu treten und die Anregungen und Meinungen aus der Online-Konsultation in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, sagt Neveling.

Wie die gemeinsame Studie von Materna zusammen mit der Hochschule Harz, der Berner Fachhochschule und der Fachhochschule Kärnten zur Wirkung von E-Government in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus März 2016 zeigt, gibt es dennoch weitere zentrale Herausforderungen bei der Einführung von E-Government-Prozessen. Neveling: „Aus unserer E-Government-Studie geht hervor, dass der demografische Wandel, Akzeptanzprobleme innerhalb der Verwaltungen, sowie die knappen finanziellen und personellen Ressourcen die Behörden vor große Herausforderungen stellen. Deshalb besteht bei vielen Behörden ein steigender Aus- und Weiterbildungsbedarf, um für die Herausforderungen der künftigen digitalen Verwaltung gerüstet zu sein. Aber auch in die Budgetplanungen muss der E-Government-Gedanke einfließen und entsprechende finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden. Dann wird E-Government in NRW zum Erfolg.“

Olav Neveling, Vice President Sales, Business Line Government bei der Materna GmbH (Bitte anklicken für druckfähiges Bild)

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